Finanzmakler

WAS IST EIN FINANZMAKLER?

Finanzmakler ist ein „Handelsmakler“ nach § 93 HGB, der Verträge über Anschaffung oder Veräußerung von Wertpapieren vermittelt.  

Begrifflich ist die Bezeichnung Finanzmakler gegenüber dem Begriff Handelsmakler präzisierend und trägt zur Firmenklarheit bei.

Ein Broker der Anlageprodukte vermittelt, benötigt die Erlaubnis § 34c der Gewerbeordnung und eine Gewerbeanmeldung und muss zudem seit 2008 eine Prüfung bei der IHK ablegen.
Freie Finanzmakler sind weder den Banken noch Versicherungsgesellschaften gegenüber verpflichtet, sondern nur ihren Kunden ähnlich wie ein Makler nach § 93 HGB.

Diese Beratung folgt entweder anlassbezogen oder im Rahmen einer systematischen Finanzplanung.
Der Finanzmakler zeichnet sich durch kompetente und umfassende Beratung aus und ermittelt dabei die finanzielle Situation des Anlegers sowie dessen Bedürfnisse. Die zukünftige Entwicklung an den Börsen kann von niemandem vorausgesagt werden. Eine Kapitalanlage sollte keinesfalls auf Meinungen und ungewissen Prognosen basieren. 

Risiko- und Ertragschancen hängen direkt voneinander ab. Es gibt kein Einzel-Investment mit höchsten Erträgen und niedrigstem Risiko.
Der Anleger selbst entscheidet durch seine individuelle Anlagestrategie mit Risikobereitschaft, Anlageziele und Anlagedauer, welche Ertragschancen und gleichzeitig welches Risiko er wünscht. Die Optimierungsmöglichkeit für eine Kapitalanlage ist die Diversifikation. Diversifikation ist die Streuung des Investments in verschiedene, voneinander unabhängige Märkte und gegebenenfalls Währungen. 

Durch die Auswahl voneinander unabhängiger Wertpapier (Investmentfonds) innerhalb verschiedener Anlageklassen sinkt das Risiko der Gesamtanlage. 

Auf Kundenseite soll eine ganzheitliche Lösung für den Bedarf an Finanzdienstleistungen erreicht werden.
Es gibt enge Verbindungen zu Investmentgesellschaften und Bausparkassen.
Diese Verflechtung wurde rechtlich dadurch Rechnung getragen, dass 2002 die bisher getrennten Aufsichtsbehörden für Versicherer, Kreditinstitute und Börsengeschäfte auf eine gemeinsame Einrichtung, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht übertragen wurde. Allerdings müssen weiter die betreffenden Geschäfte von rechtlich selbstständigen Unternehmen betrieben werden (Kreditinstitute, Bausparkassen, Versicherer und Investmentgesellschaften).
Für die entsprechenden Geschäfte gelten noch getrennte Aufsichtsgesetze.Allerdings wurde inzwischen auch die Kontrolle über die Eigentümer in die Aufsichtsgesetze übernommen, um den Verflechtungen zwischen verschiedenen Unternehmen in Konzernen gerecht zu werden.

Finanzmakler müssen Beratungsgespräche sowie deren Ergebnisse schriftlich dokumentieren und an den Kunden aushändigen. Somit ist der Kunde in der Lage seine Beratung nachzuweisen.

Ein Finanz- und Versicherungscheck gehört beim guten Finanzmakler dazu. Bei einem Versicherungs- und Finanzcheck werden bestehende Versicherungen überprüft, ob diese noch sinnvoll sind oder verändert beziehungsweise gekündigt werden müssen. Dies gilt auch für Finanz- und Altersvorsorge Produkte.

Finanzmakler nach:§ 34c, Abs. 1, der GewO
Registriernummer:52/99
Aufsichtsbehörde nach §34c GewO
Kreis Viersen -Fachbereich und Ordnung-
Rathhausmarkt 3, 41747 Viersen